Zusatzbedingungen Raumvermietung

der Tanzschule Aemme Dance Kirchberg.

Version 1.0, gültig ab 1. Juni 2026

1. Geltungsbereich

Diese Zusatzbedingungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Aemme Dance Kirchberg (nachfolgend «Vermieter») für sämtliche Raumvermietungen.

Mit der Buchung akzeptiert der Kunde (nachfolgend «Mieter») sowohl die AGBs wie auch diese Zusatzbedingungen.


2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter kommt durch Unterzeichnung des Mietvertrags zustande.


3. Leistungen

Der Vermieter stellt die vereinbarten Räumlichkeiten gemäss Buchung zur Verfügung. Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie zumutbar sind.


4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in CHF.

  • Zahlungen sind im Voraus fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde
  • Bei kurzfristigen Buchungen kann Barzahlung verlangt werden
  • Bei Zahlungsverzug kann die Nutzung verweigert werden

5. Stornierung

  • bis 14 Tage vor Termin: kostenlos
  • 7–13 Tage: 50% der Kosten
  • weniger als 7 Tage: 100%

Massgeblich ist der Zeitpunkt der schriftlichen Stornierung.


6. Nutzung der Räumlichkeiten

  • Die Räume sind sorgfältig zu behandeln
  • Die Nutzung ist nur im vereinbarten Rahmen erlaubt
  • Gesetzliche Vorschriften (Lärm, Sicherheit, etc.) sind einzuhalten
  • Der Mieter ist verantwortlich für seine Gäste / Teilnehmenden

7. Reinigung und Rückgabe

  • Der Raum ist besenrein zu übergeben, sofern keine Reinigung gebucht wurde
  • Zusätzliche Reinigungen werden nach Aufwand verrechnet

8. Haftung

  • Der Mieter haftet für sämtliche Schäden am Inventar und an der Infrastruktur
  • Der Vermieter übernimmt keine Haftung für:
    • Diebstahl
    • Verlust von Gegenständen
    • Unfälle oder Personenschäden

9. Versicherung

Der Mieter ist für einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich.


10. Hausordnung

Die Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB und ist einzuhalten (z. B. Rauchverbot, Lautstärke, Nutzung der Einrichtungen).


11. Höhere Gewalt

Bei Ereignissen ausserhalb der Kontrolle (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen) kann der Vertrag angepasst oder aufgehoben werden.

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